Zementoossifizierendes Fibrom (Os palatinum) Bild 1

Zementoossifizierendes Fibrom (Os palatinum) Bild 1     © ZPEM                                                            

Obduktionen

 

Bei der Obduktion (syn.: Sektion, Autopsie, innere Leichenschau) handelt es sich um eine ärztliche Maßnahme, die entsprechend auch ausschließlich von Ärzten ausgeführt wird. Die Durchführung der Sektion setzt eine Ausbildung und Qualifikation voraus, die sich am Berufsbild des Pathologen orientiert.

 

Die Obduktion deckt die Entstehung und Entwicklung von Krankheiten und allen daran beteiligten Faktoren (Pathogenese) sowie die tatsächlichen Todesursachen auf. Sie korrigiert oder ergänzt häufig die von den behandelnden Ärzten gestellten Diagnosen. Auch dient sie gleichermaßen der Beurteilung der angewandten therapeutischen Maßnahmen. Die Obduktion stellt als eine für die medizinische Qualitätssicherung wichtige pathologische Disziplin einen integralen Bestandteil des ZPEM dar.

 

Auch im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt für Pathologie nimmt die Obduktion eine wesentliche Stellung ein. Alle Tätigkeiten bei einer Obduktion werden umsichtig und mit der erforderlichen Rücksichtnahme auf die Angehörigen des/der Verstorbenen durchgeführt.

 

 

 

Die Aufgaben und Ziele der Obduktion lassen sich in folgenden Leitsätzen zusammenfassen:

 

  • Abklärung von Grundkrankheit und Todesursache sowie der Folgen von erworbenen, ererbten oder erblichen Grundleiden- und Begleiterkrankungen und Dokumentation übriger Befunde mit oder ohne Krankheitswert (Kausalität, Morbidität, Multimorbidität)
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  • Information, Schutz und Wahrnehmung der Belange von Angehörigen
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  • Entlastung der Angehörigen und der Ärzte von Selbstvorwürfen und Schuldzuweisungen
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  • Qualitätssicherung von Diagnostik und Therapie, Erkennen von unerwarteten Komplikationen, einschließlich unerwünschter Ereignisse, von Nebenwirkungen und von anderen Therapiefolgen, wie Schäden durch Medikamente/-kombinationen u.a.
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  • Erkennung neuer Krankheitsbilder sowie eines Panorama- und Gestaltwandels von Krankheiten
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  • Validierung und Reliabilitätskontrollen von Todesursachen- und Krankheitsstatistiken sowie anderen epidemiologischen Erhebungen (bei Infektionen, Umweltschäden, Medikamenteneinwirkungen, u.a.) als gesundheitspolitische Entscheidungshilfe
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  • Ausbildung, Weiterbildung und Lehre für Studenten und angehende Ärzte

 

 

 

Eine Obduktion wird nur durchgeführt, wenn geklärt ist, dass es sich um eine natürliche Todesursache handelt, und die Einwilligung der Angehörigen (Ehegatte, volljährige Kinder, Eltern, Geschwister, gesetzl. Vormund) in schriftlicher Form vorliegt, oder das Vorliegen der Einwilligungserklärung durch den Auftraggeber (Klinik) übermittelt wurde.

 

Zu einer ordnungsgemäßen Obduktion gehören die sorgfältige äußere Untersuchung des Leichnams mit Feststellung der sicheren Todeszeichen und die Eröffnung der Körperhöhlen mit Entnahme (Exenteration) der darin befindlichen Organe. Nach Möglichkeit erfolgt die Sektion vollständig, auf besonderen Wunsch (Angehörige) kann auch eine Teilsektion durchgeführt werden.

 

Selbstverständlich wird während und nach der Obduktion von allen Beteiligten und Anwesenden die gegenüber dem Toten und seinen Angehörigen gebotene Pietät beachtet. Dazu gehören Ruhe, Sauberkeit und Ordnung bei der Sektion und die sorgfältige Herrichtung des obduzierten Leichnams.

 

 

Das Gutachten beinhaltet die Sektionsdiagnosen, aufgelistet in einer kausalpathogenetischen Reihenfolgen. Grundleiden und Todesursache werden anschließend zusammenfassend in tabellarischer Form aufgelistet. Im Rahmen einer Epikrise werden die Obduktionsbefunde im Kontext mit den klinischen Angaben zum Krankheitsverlauf gewertet und eingebunden.

 

 

Bitte kontaktieren Sie uns bei Rückfragen oder weiterem Informationsbedarf.

 

Hier finden Sie ein Antragsformular zur Anmeldung einer Obduktion