Qualitätspolitik
Das Qualitätsmanagementsystem des Zentrums für Pathologie Essen-Mitte orientiert sich an den Forderungen der Normen DIN EN ISO/IEC 17020:2012 und DIN EN ISO 15189:2014, gesetzlichen Regelwerken sowie Vorgaben der Berufsverbände und Fachgesellschaften. Indem es sie dauerhaft und zuverlässig erfüllt, sichert es das qualitativ hohe Niveau der Dienstleistungen und damit den Bestand und die Weiterentwicklung des ZPEM. In diesem Sinne qualitätsbewusst handeln heißt auch, mit Ressourcen effizient und schonend umzugehen und die wirtschaftlichen Erfordernisse zu beachten.
Regelmäßige interne Audits stellen sicher, dass Praktikabilität und Effizienz der Abläufe und Verfahren überprüft sowie Verbesserungspotentiale kontinuierlich erkannt und genutzt werden.
Durch die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17020:2012 und DIN EN ISO 15189:2014 stellt sich das Zentrum für Pathologie zudem der wiederkehrenden Begutachtung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Die nachweislich anforderungsgerechte Weiterentwicklung der Qualität, der Wirksamkeit und der Anpassung der Dienstleistungen an die neuesten wissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnisse und Erfordernisse sind wichtige Beiträge für die Zukunftssicherung des ZPEM.
Qualitätspolitik wird dabei als Gemeinschaftsaufgabe verstanden. Jeder Mitarbeiter des ZPEM hat die Möglichkeit, darauf hinzuwirken, dass Umstände, die die Erfüllung der Anforderungen der Qualitätspolitik verhindern, unverzüglich beseitigt werden.
Eine leistungsfähige Pathologie ist eine wesentliche Voraussetzung für die Qualität der medizinischen Versorgung. Die Untersuchung des entnommenen Organ-, Gewebe- bzw. Zellmaterials trägt entscheidend zur Erkenntnis des Leidens der Patienten bei und ist somit auch unabdingbare Voraussetzung therapeutischen Handelns ("Keine Therapie ohne Diagnose").
Die Obduktion deckt die pathogenetischen sowie die tatsächlichen Todesursachen auf und korrigiert beziehungsweise ergänzt häufig die von den behandelnden Ärzten gestellten Diagnosen. Sie dient gleichermaßen der Beurteilung der angewandten therapeutischen Verfahren.
Ziel der Qualitätssicherung in der Pathologie ist eine optimale morphologische Aussage im Sinne der Diagnose ( = handlungsbezogenes epikritisches Abschlussurteil). Diese hat grundsätzlich dem Konsens der Fachleute, der Wiederholbarkeit und intersubjektiver Gültigkeit zu genügen.
Die Qualitätssicherung in der Pathologie umfasst:
Histopathologische Diagnostik:
Die histopatholgische Diagnostik muss einen hohen Qualitätsstandard aufweisen. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil der Diagnostik und der daraus abzuleitenden Therapie. Voraussetzung ist eine intensive kollegiale (interdisziplinäre) Zusammenarbeit. Dazu gehören die Sicherung einer hinreichenden Information über die Personalien des Patienten, Art und Herkunft des Untersuchungsmaterials sowie wichtige anamnestische Daten, andererseits die Bereitschaft zur Teilnahme an klinisch-pathologischen Konferenzen und Todesfallkonferenzen.
Makroskopische Untersuchung (Maß, Zahl bzw. Gewicht) mit Beschreibung relevanter Veränderungen und topographischer Beziehungen am Präparat (schriftliches Festhalten des Befundes, einschließlich repräsentativer Gewebsentnahme)
Gewebeuntersuchung unter Benutzung indizierter Präparations- und Färbemethoden, einschließlich Immunhistochemie und molekularpathologischer Zusatzuntersuchungen
- Beschreibung der relevanten mikroskopischen Befunde
- Formulierung einer Diagnose/Differenzialdiagnose und eventuell epikritische Auswertung. Bei Tumoren grundsätzlich TNM-Klassifikation nach UICC
- Asservieren von Gewebeblöcken für mindestens 15 Jahre
- Aufbewahren der Schnitte und der schriftlichen Befunde entsprechend den berufsrechtlichen Bestimmungen (10 Jahre)
- Bereitschaft zur Mitarbeit an Organregistern und multizentrischen Studien sowie Erhebungen (Therapiestudien, Krebsregister, Morbiditätsstatistiken, Mortalitätskonferenzen u.a.)
- Entsprechende Vorgehensweise bei Schnellschnittdiagnostik
- Meldung von Fällen bösartiger Tumoren ans deutsche Krebsregister
- Klärung von Problemfällen der täglichen Diagnostik durch Konsultationen der fachärztlichen Mitarbeiter untereinander
- Diskussion unklarer oder interessanter Fälle im Rahmen regelmäßiger Konferenzen am Demonstrationsmikroskop. Bei Divergenzen in der Beurteilung oder auf klinischem Wunsch unter Hinzuziehung eines externen Konsiliarius.
- Diskussion unklarer oder interessanter dermatohistologischer Problemfälle in einem eigenen dermatohistologischen Qualitätszirkel innerhalb des Praxisverbundes Dermatohistologie
- Aktive Teilnahme und Falldiskussion in einem Qualitätszirkel Essen-Bochum.
- Aktive Teilnahme an der Interdisziplinären Onkologischen Konferenz des Brustzentrums Essen
- Aktive Teilnahme an der Interdisziplinären Onkologischen Konferenz im St. Josef-Krankenhaus Kupferdreh
- Aktive Teilnahme an der Interdisziplinären Onkologischen Konferenz des Knappschaftskrankenhaus in Bottrop (Videokonferenz)
- Aktive Teilnahme an der Interdisziplinären Onkologischen Konferenz und des Darmzentrums in den Kliniken Essen-Mitte (Evang. Huyssens Stiftung) (Videokonferenz)
- Aktive Teilnahme an der Qualitätssicherungs-Initiative (QuIP) der Deutschen Gesellschaft für Pathologie und des Berufsverbandes Deutscher Pathologen zur diagnostischen Immunhistochemie und Molekularpathologie.
- Regelmäßige Teilnahme an anerkannten Symposien und Tutorials, wie z.B. der Internationalen Akademie für Pathologie (IAP), der Deutschen Gesellschaft für Pathologie sowie der Arbeitsgemeinschaft für Dermatologische Histologie (ADH)
Zytopathologische Diagnostik:
Die zytopathologische Untersuchung hat die Aufgabe der Diagnostik und der Verlaufskontrolle sowie der Früherkennung von Erkrankungen. Mittel der Qualitätssicherung sind:
- Beschreibung des Materials (z.B. Zahl der eingesandten Objektträger bzw. Menge, Farbe und Konsistenz des flüssigen Materials, Art der Aufarbeitung unter Angaben von Sonderfärbungen)
- Erhebung und schriftliches Festhalten der mikroskopisch relevanten Veränderungen im Zellbild
- Diagnostische Beurteilung (auch nach vorgegebener Klassifikation)
- Aufbewahrung der schriftlichen Befunde und Präparate entsprechend den berufsrechtlichen Bestimmungen (10 Jahre)
- Bereitschaft zur Mitarbeit an Multizentrischen Studien sowie zur Durchführung von Statistiken
Innere Leichenschau:
Die Innere Leichenschau (synonym: Sektion, Obduktion, Leichenöffnung) ist eine der wichtigsten Qualitätssicherungsmaßnahmen der klinischen Medizin und der Pathologie sowie von großer Bedeutung für die Aus-, Fort- und Weiterbildung.
- Möglichst standardisiertes Vorgehen mit äußerer und innerer Besichtigung sowie makroskopischer Beurteilung der Körperhöhlen und Organe
- Histologische Untersuchung nicht eindeutig makromorphologisch zu beurteilender Gewebe, der entscheidenden Befunde (Grundleiden und Todesursache)
- Anfertigung einer Sektionsdiagnose mit Angabe von Grundleiden und Todesursache und epikritischer Auswertung
- Asservieren von Blockgewebe für mindestens 10 Jahre, Asservieren von Feuchtgewebe für 4 Wochen nach Zuschnitt und paraffinhistologischer Aufarbeitung
- Aufbewahren der Befunde und der Schnittpräparate entsprechend den berufsrechtlichen Vorschriften (10 Jahre)
- Bereitschaft zur Mitarbeit an multizentrischen Studien und Erhebungen (z.B. Umweltproblematik)
- Bereitschaft zur Teilnahme am Obduktionsregister